In diesem Gebiet gibt es umfassende und qualitativ hochwertige Rechtsberatung für unsere Mandanten in den verschiedensten Business-Themen, wie die Suche nach der optimalen Kapitalgesellschaftsform und der Suche nach optimalen rechtlichen Rahmenbedingungen die für die operativen Geschäfte zur Verfügung gestellt werden. In Einbeziehung unserer Mandanten übernehmen wir folgendes: den Erwerb der erforderlichen Unterlagen, Unternehmensrechtsvertretung von Mandanten(Unternehmensregistrierung, Änderung der Registrierung, Änderungen der Unternehmenswerte: Erhöhung / Minderung des Kapitals, Aktiengesellschaftsänderungen, Mergers & Akquisition, Veränderungen in der Gesellschaft -Rechtsform), Vermittlung von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedern und Vertretung in Insolvenzverfahren.
1. Gründung
Heutzutage ist es einfach ein Unternehmen zu gründen. Das Eintragen im Handelsregister ist unkompliziert. Es ist in einigen Tagen möglich im Rahmen eines vereinfachtes Verfahrens die gewählte Unternehmensform durch ein vorher angefertigtes Vertragsmuster in das Handelsregisterbuch eintragen zulassen.
2. Änderung eines Unternehmens
Die Änderung der Gründungsunterlagen eines von früher registrierten Unternehmens kann so erfolgen, dass die Mitglieder des Unternehmens diesbezüglich eine gemeinsame Erklärung abgeben oder es durch eine Gesetzänderung erfolgt.
Die Änderungen der juristischen Grundlagen der GmbH sind an der Tagesordnung. Das laut BGB bestimmte Grundkapital von 500.000,-Ft wurde auf 3.000.000,-Ft erhöht.
3. Beilegung von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Gesellschafter
Unter den Gesellschafter kann aus verschiedenen Gründen Rechtstreit entstehen z.B. Verteilung der Dividenden, Leistungen von Ersatzzahlungen Erhöhung des Grundkapitals, Leistung der Erhöhung des Grundkapitals. Darüber hinaus die Festlegung des Geschäftsanteils beim Verkauf des Anteils, die Änderung der Richtung der Profil der Geschäftstätigkeit, Ausschluss eines Gesellschafters oder Auflösung des Unternehmens.
In den allgemeinen Regel des BGB werden die Rechte der Minderheit geregelt. Unter anderem bestimmt die Regel den Ausschluss der einzelnen Gesellschafter. In beiden Fällen ist es üblich die Entstehung des Interessenkonflikts und Rechtstreits unter den Gesellschaftern. In solchen Fällen wird die Rolle des Anwalts nicht nur für Rechtsberatung und für Vertretung der Interesse der Geschädigten ausgeübt sondern dem Anwalt tritt als Mediator zwischen den Parteien auf. Die Versöhnung des Gesellschafters dient zur Sicherung deren Vermögensinteresse ,in einigen Fällen kann dies entscheidend für das weiterexistieren des Unternehmens dienen. Letztendlich ist das Ziel die Aufrechterhaltung der Rentabilität der Unternehmer. Aufgrund dessen muss man bei Streitigkeiten verantwortungsvolle Entscheidungen treffen, die eines Fachanwalts ,der die Kurzzeit- und Langzeitauswirkungen einzelner Entscheidungen prognostizieren kann, unerlässlich macht.
4. Auflösung eines Unternehmens
Bei der Auflösung eines Unternehmens ohne Rechtsnachfolger (wenn der Unternehmer nicht zahlungsunfähig ist und wenn für das Unternehmen dafür keine abweichende rechtliche Bestimmungen bestehen) muss die Firma aufgelöst werden. Eine Gesellschaftsform ist auflösbar wenn die Gesellschafter dies im Rahmen einer Gesellschafterversammlung einstimmig beschließen und darüber ein schriftliches Protokoll aufnehmen. Das Auflösungsverfahren ist des weiteren möglich wenn das Unternehmen keine Schulden hat oder die Schulden im Rahmen des Auflösungsverfahrens vollständig beglichen werden kann.