1. Verteidigung bei Straftaten, besonders in Verkehrsdelikten, in der Wirtschaftskriminalität vor allem bei den haushaltschädigenden Delikten
Die StGB C/2012 unter anderem bestimmt die Verhaltensformen die als Straftat gelten. Der StGB bestimmt weiterhin die anwendbaren Strafen der Straftäter. Der StGB 1998.XIX regelt die Strafprozessordnung. Die Anwaltskanzlei erfüllt ihre Fachtätigkeit in den Strafprozessen umfassend. Das seit 1990 bestehende Büro hat große Berufserfahrung. Diese Berufserfahrung ermöglicht dem Mandant die bestmöglichste Entscheidung.
2. Vertretung der Ersatzprivatklage
Der Geschädigte der Straftat kann gegen den Täter mit einer Ersatzprivatklage vorgehen, wenn der gegen den Täter erhobene Strafprozess von der Ermittlungsbehörde entgegen ihrer Auffassung abgebrochen wurde und wenn die gegen ihn eingegebene Beschwerde von der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde und wenn die Anklage von dem Staatsanwalt in dem Strafprozess beseitigt wurde.
3. Vertretung von Geschädigten
Art. 51 des Gesetzes Nr. XIX von 1998 über das Strafverfahren schreibt vor das der Geschädigte sein Recht durch einen gesetzlichen Vertreter(Anwalt) ausüben darf. Der Geschädigte kann die Rechte durch seinen Vertreter ausüben lassen. Die Vertretung von Geschädigten bedeutet in dem Strafprozess hauptsächlich die Durchsetzung des sogenannten Bürgerrechtsanspruchs der Geschädigten. Der Bürgerrechtsanspruch ist die Durchsetzung des Vermögenswirksamen und nichtvermögenswirksamen Schadens des Opfers. Eine Vertretung des Geschädigten in Prozessen von Rechtswidrigkeiten ist notwendig da der Schadensersatz des Geschädigten maßgebend von der fachlichen Kompetenz des Rechtsvertreters abhängt.