1. Zahlungsaufforderung
Eine Zahlungsaufforderung Verfahren laut Gesetz L. 2009 muss geregelt werden. Dies erfolgt auf elektronischem Wege wenn dafür alle Voraussetzungen erfüllt sind .Das Elektronische Verfahren ist möglich durch Mitwirkung von Notar oder Anwalt. Ziel ist das Zahlungsaufforderungsverfahren das finanzielle Anforderungen juristische und natürliche Personen am wirksamsten und am schnellsten geltend machen.
2. Die Zwangsvollstreckung
Eine Zwangsvollstreckung kann aufgrund von Vorschriften des Gesetzes LIII von 1994 § 10 Zweck der Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Die Forderung gegen den Schuldner wird unteranderem dadurch vollstreckbar wenn der Gläubiger in der Schuldsache eine rechtskräftige Zwangsvollstreckung erhält oder in der Angelegenheit das zuständiges Gericht den Schuldner zur Zahlung rechtskräftig verurteilt hat.